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   BGH, 14.05.1986 - 3 StR 125/86   

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https://dejure.org/1986,12593
BGH, 14.05.1986 - 3 StR 125/86 (https://dejure.org/1986,12593)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1986 - 3 StR 125/86 (https://dejure.org/1986,12593)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 3 StR 125/86 (https://dejure.org/1986,12593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angabe einer Mindestzahl an festgestellten Einzelakten im Urteil bei einer fortgesetzten Handlung - Unsichere Tatsachengrundlage für die Strafbemessung auf Grund ungenauer Feststellung des Mindestschuldumfangs - Darlegungspflicht des Gerichts über die Erheblichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 125/86
    Denn eine Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch wäre jedenfalls unwirksam, weil die Feststellungen zum Schuldspruch, nämlich zum Schuldumfang, so mangelhaft sind, daß sie für den neu entscheidenden Tatrichter keine ausreichende Grundlage der Strafzumessung sein können (vgl. BGHSt 19, 46, 48 [BGH 24.07.1963 - 4 StR 168/63]; KK § 318 StPO Rdn 7 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 125/86
    In der Regel muß der Tatrichter aber als Grundlage für seine Strafzumessung mitteilen, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte er in dem Urteil ausgeht, wenn sich der Mindestschuldumfang nicht ausnahmsweise auch ohne solche Zahlenangabe aus dem Urteil ergibt (BGH NStZ 1983, 326).
  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 125/86
    Möglicherweise sieht es schon in dem anfänglichen Streicheln ab Mitte 1977, bei dem der Angeklagte sich zurückhielt (UA S. 6), sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 1, 184 c Nr. 1 StGB, obwohl es nicht darlegt, daß diese im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut "von einiger Erheblichkeit" waren (vgl. BGH NStZ 1983, 553).
  • BGH, 05.03.1992 - 1 StR 716/91

    Drohung - Geschlechtsverkehr - Zufügung erheblicher Schmerzen - Androhung -

    Die Unklarheit zum Schuldumfang führen hier zu einer Aufhebung des gesamten Urteils (vgl. BGH, Urt. vom 12. Mai 1986 - 3 StR 125/86; Beschl. vom 7. November 1990 - 3 StR 339/90; Pikart in KK 2. Aufl. § 353 Rdn. 15 m. w. Nachw.), ohne daß es auf die Verfahrensrügen oder die von der Revision zur Begründung der Sachrüge angestellten Erwägungen ankäme.
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 166/88

    Bezugnahme des Berufungsgerichts auf Strafzumessungserwägungen des

    Dieser Mangel schließt hier die Wirksamkeit der Beschränkungserklärung aus (vgl. BGHSt 33, 59 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; BGH, Beschluß vom 15. Juni 1984 - 2 StR 286/84 - Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 125/86 - BayObLG …
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